Startseite » Veranstaltungen » Arbeitszeiterfassung – Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG und Lösungsmöglichkeiten durch digitale Zeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 überraschend entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Diese umstrittene Entscheidung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Fragen nach den Konsequenzen für die Praxis. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Entscheidung und Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Auch wenn die Entscheidung nicht zu einer unmittelbaren Aufzeichnungspflicht führen dürfte, haben sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt, das Arbeitszeitgesetz zu novellieren. Vor diesem Hintergrund müssen Arbeitgeber sich auf eine zukünftige allgemeine Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit einstellen.
Eine Möglichkeit, die Aufzeichnungspflicht mit Mehrwert digital im Unternehmen einzuführen, stellt Oliver Bischof in seinem Vortrag vor. Die an die Bedürfnisse von Führungskräften gerichtete innovative Softwarelösung erhöht die Selbstverantwortung und Produktivität von Teams durch Verwendung der agilen “Timeboxing” Methode, bei gleichzeitiger einfacher Erfassung von Arbeitszeiten.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalleiter, Verantwortliche für Arbeitszeit und Zeiterfassung
Anmeldeschluss:
17. Januar 2023