Der tatsächliche Bezug einer Rente führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt jedoch aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen. Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels gibt es in der Praxis zunehmend Wünsche von Arbeitgebern und auch von Arbeitnehmern, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich das Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen und besonders erfahrene Mitarbeiter möglichst lange im Betrieb zu halten. Auch bei der Beschäftigung eines Rentners mit vorzeitigem Rentenzugang, dessen Arbeitsverhältnis vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze unter zusätzlichen Voraussetzungen enden kann, haben die Arbeitsvertragsparteien häufig den Wunsch, die Beschäftigung fortzuführen oder wieder aufzunehmen. In der Praxis besteht in all diesen Fällen das Bedürfnis, die Beschäftigung von Rentnern durch eine Befristung rechtssicher zeitlich zu beschränken.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie die unterschiedlichen
Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen
Folgen.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Personalleitung, Personalverantwortliche
Anmeldeschluss
30. August 2023