Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen bundesweit vor den Arbeits- und Sozialgerichten durch alle Instanzen sowie vor dem Europäischen Gerichtshof. Auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften sind wir ebenso spezialisiert, wie auf außergerichtliche Verhandlungen in der Einigungsstelle oder mit den Inklusionsämtern.
Dabei profitieren unsere Mitgliedsunternehmen von der jahrzehntelangen Erfahrung unserer fünf Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Gemeinsam legen wir eine Strategie fest und eruieren schon im Vorfeld Lösungen, um eine gerichtliche Eskalation zu vermeiden.
Wir beraten zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählt das Individual- wie auch das Kollektivarbeitsrecht. Unsere Beratungsleistungen umfassen zudem alle tarifspezifischen Angelegenheiten, insbesondere zu den Tarifverträgen der nordrhein-westfälischen Metallindustrie.
Wir erstellen für unsere Mitgliedsunternehmen passgenaue Musterverträge, Betriebsverein-barungen, Arbeitshilfen und Checklisten. Zudem informieren wir fortwährend über für die Personalarbeit wichtige Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Änderungen.
Darüber hinaus bieten wir professionelle Arbeitsrechtsseminare an. Unsere Referenten schulen die Personalverantwortlichen unserer Mitgliedsunternehmen ganz gezielt zu allgemeinen, spezifischen und aktuellen Themen auf dem Gebiet des Arbeits- und des Sozialrechts.
Unsere Mitgliedsunternehmen erhalten einen ständigen Zugriff auf eine Datenbank mit Formularen, Musterverträgen, Handlungshilfen, Checklisten und Gerichtsentscheidungen.
Alle diese Leistungen, insbesondere die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit und Beratung unserer Fachanwälte, sind vom Mitgliedsbeitrag umfasst.