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ARA Kein Annahmeverzugslohn bei unzureichenden Bewerbungsbemühungen

05. April 2023 Aktuelle Rechtsprechung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2022 – 6 Sa 280/22

Das LAG Berlin-Brandenburg konkretisiert die Rechtsprechung des BAG zum böswilligen Unterlassen des Arbeitnehmers anderweitigen Verdienstes nach Erhalt einer Kündigung. Die beklagte Arbeitgeberin sprach dem als Sachbearbeiter tätigen Kläger zwei fristlose Kündigungen aus. Die dagegen angestrengten Kündigungsschutzverfahren gewann der Kläger. Im Anschluss forderte der Kläger Annahmeverzugslohnansprüche für knapp vier Jahre. Die Beklagte lehnte dies unter Hinweis auf § 11 Nr. 2 KSchG ab, da der Kläger in den streitigen Zeiträumen einer anderweitigen Beschäftigung hätte nachgehen können. Er habe im Hinblick auf die Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit keine hinreichenden Bewerbungsbemühungen angestellt und es daher böswillig unterlassen, anderweitigen Verdienst zu erzielen. Gegen die die Klage abweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts legte der klagende Arbeitnehmer Berufung ein.

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