Tarifpolitik

Der Unternehmensverband der Metallindustrie vertritt als Tarifträgerverband im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen in den Flächen Tarifverhandlungen gegenüber der IG-Metall.

Der Flächentarifvertrag garantiert für seine Laufzeit die Friedenspflicht und schützt Unternehmen vor dem Arbeitskampf. Gleichzeitig schafft er Planungssicherheit und sorgt branchenweit für gleichartige Wettbewerbsbedingungen. Im Arbeitskampf bietet der Verband seinen Mitglieds-unternehmen den Schutz der Solidargemeinschaft.

Gleichzeitig können wir für unsere Mitgliedsunternehmen in beiden Verbänden firmengebundene Tarifverträge abschließen, soweit dies gewünscht ist.

Wir verschaffen den Interessen unserer Mitgliedsunternehmen Gehör und vertreten diese gegenüber den Gewerkschaften innerhalb der Tarifvertragsverhandlungen. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen zu erhöhen und den Arbeitnehmern gute Arbeitsbedingungen zu bieten.

Kontakt

Ernst-Peter_Brasse

Ernst-Peter Brasse

Geschäftsführer

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

E-Mail: info@uv-do.de